Das Wichtigste in Kürze

Eine Praxisseite hat drei Leserinnen: Patientin mit Rezept, Selbstzahlerin ohne Rezept und Bewerberin. Jede braucht eine eigene Seite und einen eigenen Weg zum Kontakt. Leistungen bekommen je eine Seite mit Ablauf, Dauer und Preis. Termine laufen über dein System, verlinkt statt eingebettet. Alle Texte halten das Heilmittelwerbegesetz ein: beschreiben, nicht versprechen.

Drei Leserinnen, drei Wege

Wer auf die Seite einer Physiotherapie-Praxis kommt, gehört fast immer zu einer von drei Gruppen. Die Patientin mit Rezept will wissen, ob ihr das Rezept bei dir abgearbeitet wird, wie sie einen Termin bekommt und wo sie parkt. Die Selbstzahlerin hat kein Rezept, aber Rückenschmerzen oder ein Ziel, und sie will sehen, was eine Behandlung kostet. Die Bewerberin ist Physiotherapeutin und prüft, ob sie bei dir arbeiten will.

Die meisten Praxisseiten sprechen nur die erste Gruppe an. Die anderen beiden sind die, mit denen die Praxis Geld verdient und Personal findet. Deshalb bekommt jede Gruppe ihren eigenen Einstieg: eine Seite für Leistungen mit Rezept, eine für Selbstzahlerangebote, eine für Stellen.

Eine Seite je Leistung

Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Osteopathie, Kiefergelenksbehandlung: Jede Leistung bekommt eine eigene Seite. Nicht, weil das schöner aussieht, sondern weil Google Seiten findet, nicht Absätze. Wer nach Lymphdrainage Hilden sucht, soll auf der Seite landen, die genau das erklärt.

Auf jede Leistungsseite gehört dasselbe Gerüst:

Selbstzahlerangebote sichtbar machen

Präventionskurse, Personal Training, Osteopathie ohne Rezept, Massage: Das sind die Leistungen, bei denen die Praxis den Preis selbst bestimmt. Auf vielen Seiten stehen sie versteckt oder gar nicht, weil die Inhaberin unsicher ist, ob sie Preise nennen darf.

Sie darf. Preise für Selbstzahlerleistungen sind keine Werbung mit Heilversprechen, sondern eine Information. Was nicht geht, ist der Satz daneben, der eine Wirkung verspricht. 60 Minuten Osteopathie, 85 Euro ist in Ordnung. Nach drei Sitzungen sind die Schmerzen weg ist es nicht.

Termin: verlinken, nicht einbetten

Viele Praxen nutzen ein Terminsystem wie Doctolib oder die Buchung ihrer Praxissoftware. Die Versuchung ist groß, den Kalender direkt in die Seite einzubetten. Das kostet dich ein Cookie-Banner, weil der Kalender Daten an einen Drittanbieter schickt, bevor die Patientin etwas angeklickt hat.

Besser: ein gut sichtbarer Knopf Termin buchen, der zu deinem System führt. Auf dem Handy immer erreichbar, auf jeder Seite. Die Buchung läuft dort weiter, wo sie ohnehin verwaltet wird, und deine Seite bleibt ohne Banner.

Die Stellenseite, die fast alle vergessen

Personal ist in der Physiotherapie das zweite Thema nach den Patientinnen. Eine Bewerberin googelt die Praxis, bevor sie anruft. Findet sie eine Seite von 2016 ohne Teamfotos, ruft sie die nächste an.

Eine Stellenseite braucht keine Stellenanzeige im Behördendeutsch. Sie braucht: wie ein Arbeitstag bei dir aussieht, wie viele Patientinnen pro Stunde, welche Fortbildungen die Praxis zahlt, wer im Team ist. Und eine Bewerbung, die in zwei Minuten vom Handy geht: Name, Telefon, kurzer Text. Lebenslauf kommt später.

Texte nach Heilmittelwerbegesetz

Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Physiotherapie-Praxen. Es verbietet außerhalb der Fachkreise unter anderem Werbung, die einen Erfolg mit Sicherheit verspricht, irreführende Angaben und Darstellungen, die Angst erzeugen. Dazu kommt deine Berufsordnung.

Die praktische Regel für Praxistexte: beschreiben, nicht versprechen. Was in der Behandlung passiert, wie sie abläuft, für wen sie gedacht ist. Keine Sätze mit garantiert, dauerhaft schmerzfrei oder heilt. Keine Vorher-nachher-Bilder. Erfahrungsberichte von Patientinnen zu Behandlungserfolgen gehören nicht auf die Seite.

Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel prüft deine Berufsorganisation oder eine Anwältin den Text, bevor er online geht.

Was sonst noch dazugehört

Website für deine Physiotherapie-Praxis

Erst die Marktanalyse, dann der Entwurf, dann der geprüfte Livegang. Texte nach Heilmittelwerbegesetz, Termin über dein System, Stellenseite inklusive. Festpreis vorab.

Zur Seite für Praxen und Studios →

Häufige Fragen

Darf ich Preise für Selbstzahlerleistungen auf der Website nennen?

Ja. Preise sind eine Information, keine Werbung mit Heilversprechen. Entscheidend ist der Text daneben: Er beschreibt die Leistung, ohne eine Wirkung zu versprechen.

Brauche ich für jede Leistung wirklich eine eigene Seite?

Für die Leistungen, nach denen gesucht wird, ja. Google findet Seiten, keine Absätze. Vier bis acht Leistungsseiten sind für eine Praxis üblich.

Muss ich für die Online-Terminbuchung ein Cookie-Banner einbauen?

Nicht, wenn der Kalender verlinkt statt eingebettet wird. Die Buchung läuft dann in deinem System, die Website selbst setzt keine Cookies von Dritten.

Miriam Bäumler, Marketingberaterin aus Langenfeld
Miriam Bäumler

Marketingberaterin aus Langenfeld, M.Sc. Wirtschafts- und Werbepsychologie. Prüft, ob eine Idee an ihrem Ort einen Markt hat, und baut danach die Website dazu. Für Inhaberinnen von Praxen und Studios.

Mehr über mich →

Mehr zum Thema

→ Website als Heilpraktikerin: was das Heilmittelwerbegesetz erlaubt → Google-Unternehmensprofil für Praxis und Studio: in 15 Minuten vollständig → Lokale SEO für Praxen und Studios