Das Wichtigste in Kürze

Das Heilmittelwerbegesetz gilt für Heilpraktikerinnen genauso wie für Ärztinnen. Verboten sind unter anderem Erfolgsversprechen, irreführende Wirkaussagen, Angstwerbung und bestimmte Darstellungen gegenüber Laien. Erlaubt ist, Verfahren zu beschreiben: was passiert, wie lange, was es kostet. Die sichere Regel für jede Seite: beschreiben, nicht versprechen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Warum gerade Heilpraktikerinnen betroffen sind

Das Heilmittelwerbegesetz, kurz HWG, regelt Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Verfahren, die Krankheiten erkennen, beseitigen oder lindern sollen. Es gilt für alle, die solche Leistungen anbieten, also auch für Naturheilpraxen. Dazu kommt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, auf das sich Abmahnvereine und Mitbewerberinnen stützen.

Naturheilverfahren haben häufig keinen wissenschaftlichen Wirknachweis im Sinne der Rechtsprechung. Genau deshalb ist jede Wirkaussage auf einer Heilpraktikerseite angreifbar: Was nicht belegt ist, darf nicht versprochen werden. Das trifft Formulierungen, die auf vielen Seiten stehen, ohne dass jemand sie je als Werbung empfunden hätte.

Was das HWG außerhalb der Fachkreise verbietet

Die wichtigsten Punkte, vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung. Die genauen Paragrafen und die aktuelle Rechtsprechung prüft im Zweifel eine Anwältin für Medizinrecht oder dein Berufsverband.

Was erlaubt ist: beschreiben

Erlaubt ist alles, was informiert, ohne eine Wirkung zu versprechen. Das klingt eng, lässt aber mehr Raum, als die meisten denken.

Du darfst beschreiben, was du anbietest. Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Ernährungsberatung: der Name des Verfahrens, wie eine Sitzung abläuft, wie lange sie dauert, was sie kostet.

Du darfst deine Qualifikation nennen. Ausbildung, Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz, Fortbildungen mit Jahreszahl, Mitgliedschaften. Das ist das stärkste Vertrauenssignal, das eine Seite haben kann, und es ist komplett unproblematisch.

Du darfst sagen, wie du arbeitest. Dauer des Erstgesprächs, was du dabei fragst, ob du mit Ärztinnen zusammenarbeitest, wann du an eine Ärztin verweist.

Fünf Formulierungen und ihre sichere Fassung

Die folgenden Beispiele zeigen das Prinzip. Sie sind keine geprüften Musterformulierungen.

Bewertungen, Bilder, Impressum

Google-Bewertungen stehen auf deinem Google-Unternehmensprofil, nicht auf deiner Website. Dort schreibt die Patientin, nicht du. Auf der eigenen Seite verzichtest du auf Erfahrungsberichte zu Behandlungserfolgen.

Bilder zeigen dich und deine Praxis, nicht Symptome oder Behandlungserfolge. Für jedes Bild, das du nicht selbst gemacht hast, brauchst du eine dokumentierte Lizenz.

Impressum für Heilpraktikerinnen enthält zusätzlich die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen. Ein geprüfter Generator fragt das ab.

Die Regel für jede Seite

Beschreiben, nicht versprechen. Wenn du einen Satz liest und er beantwortet die Frage Was passiert?, ist er meist in Ordnung. Beantwortet er die Frage Was bringt es?, lies ihn noch einmal. Vertrauen entsteht auf einer Heilpraktikerseite nicht durch Versprechen, sondern durch Qualifikation, Klarheit und ein echtes Foto. Das darf alles auf die Seite.

Website für deine Naturheilpraxis

Leistungen beschrieben statt versprochen, Qualifikation sichtbar, Terminanfrage mit Spam-Schutz, Impressum mit den Angaben für Heilberufe. Erst Marktanalyse, dann Entwurf.

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Häufige Fragen

Gilt das Heilmittelwerbegesetz auch für Heilpraktikerinnen?

Ja. Es gilt für alle, die Verfahren zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten anbieten, unabhängig vom Beruf.

Darf ich Krankheiten nennen, die ich behandle?

Das Nennen allein ist nicht verboten. Heikel wird es, sobald die Aussage eine Wirkung oder Heilung verspricht. Sicherer ist, Verfahren zu beschreiben und im Erstgespräch zu klären, ob sie in Frage kommen.

Kann ich meine bestehende Seite behalten und nur die Texte ändern?

Oft ja. Eine Prüfung der Texte auf Wirkaussagen ist der erste Schritt. Ob die Seite sonst taugt, zeigt sich an Tempo, Handyansicht und Impressum.

Miriam Bäumler, Marketingberaterin aus Langenfeld
Miriam Bäumler

Marketingberaterin aus Langenfeld, M.Sc. Wirtschafts- und Werbepsychologie. Prüft, ob eine Idee an ihrem Ort einen Markt hat, und baut danach die Website dazu. Für Inhaberinnen von Praxen und Studios.

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